Mitglieder

Es gibt viele Vorteile die eine Aktivmitgliedschaft mit sich bringt:

  • direkter Informationsfluss von Neuigkeiten des DLV sowie des Kt. SZ
  • Mitbestimmungsrecht an der jährlichen Generalversammlung
  • Aktuelle Themen und Fragen werden vom Vorstand aufgenommen und angegangen
  • Bei Bedarf können Arbeitsgruppen/Kommissionen gebildet werden, welche sich mit wichtigen Schwerpunktthemen befassen. Dies ermöglicht ein schnelles Handeln und es kann auf ein breites Fachwissen zurückgegriffen werden
  • Ein Verband unterstützt die Vernetzung von freischaffenden, an Regelschulen arbeitenden und an Sonderschulen beschäftigten Logopädinnen und Logopäden

 

Dem Verein können Aktivmitglieder, ausserordentliche Mitglieder, Passivmitglieder und Ehrenmitglieder angehören.

 

Aktivmitglieder

Aktivmitglieder sind Logopädinnen, die einen von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) anerkannten Abschluss besitzen und im Vereinsgebiet tätig oder wohnhaft sind. Logopädinnen mit ausländischem Abschluss müssen die Diplom-Gleichwertigkeitsempfehlung durch die EDK vorweisen können.

 

Ausserordentliche Mitglieder

Ausserordentliche Mitglieder sind Aktivmitglieder, die gleichzeitig einem zweiten oder mehreren Mitgliederverbänden des DLV angehören.

 

Passivmitglieder

Passivmitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht und sind

  • Logopädinnen, die nicht im Beruf tätig sind.
  • Logopädinnen mit ausländischem Abschluss, die die Diplom-Gleichwertigkeitsempfehlung durch die EDK nicht vorweisen können. Die Passivmitgliedschaft besteht auch in der Zeit der Absolvierung der Ausgleichsmassnahmen.

 

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind Personen, die sich in besonderer Weise im Bereich der Logopädie resp. LoSZ verdient gemacht haben. Sie werden vom Vorstand auf Antrag hin ernannt.

 

Aufnahme

Aufnahmegesuche sind schriftlich, zusammen mit einer Kopie des Ausbildungsnachweises, an die Präsidentin zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Einzelmitglieder des DLV des Jahres 2015, die beruflich oder wohnhaft im Kanton Schwyz sind, werden automatisch Mitglieder bei LoSZ und müssen keinen Antrag mehr stellen.

Hier kannst du das Anmeldeformular laden: Mitgliederverwaltung Anmeldeformular Formular.pdf

Austritt

Der Austritt erfolgt nur auf Ende des Kalenderjahres und ist der Präsidentin mindestens drei Monate im Voraus, also spätestens auf den 30. Sept. des laufenden Jahres schriftlich mitzuteilen.

Verstösst ein Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die Vereinsstatuten, kann es ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs ist ein Entscheid des Vorstands abschliessend.