Es gibt viele Vorteile die eine Aktivmitgliedschaft mit sich bringt:
Dem Verein können Aktivmitglieder, ausserordentliche Mitglieder, Passivmitglieder und Ehrenmitglieder angehören.
Aktivmitglieder sind Logopädinnen, die einen von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) anerkannten Abschluss besitzen und im Vereinsgebiet tätig oder wohnhaft sind. Logopädinnen mit ausländischem Abschluss müssen die Diplom-Gleichwertigkeitsempfehlung durch die EDK vorweisen können.
Ausserordentliche Mitglieder sind Aktivmitglieder, die gleichzeitig einem zweiten oder mehreren Mitgliederverbänden des DLV angehören.
Passivmitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht und sind
Ehrenmitglieder sind Personen, die sich in besonderer Weise im Bereich der Logopädie resp. LoSZ verdient gemacht haben. Sie werden vom Vorstand auf Antrag hin ernannt.
Aufnahmegesuche können hier online gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Einzelmitglieder des DLV des Jahres 2015, die beruflich oder wohnhaft im Kanton Schwyz sind, werden automatisch Mitglieder bei LoSZ und müssen keinen Antrag mehr stellen.
Der Austritt erfolgt nur auf Ende des Kalenderjahres und ist der Präsidentin mindestens drei Monate im Voraus, also spätestens auf den 30. Sept. des laufenden Jahres schriftlich mitzuteilen.
Verstösst ein Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die Vereinsstatuten, kann es ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs ist ein Entscheid des Vorstands abschliessend.